Donnerstag, 21. November 2013

Anders als du und ich (§175) (1957) Veit Harlan

Inhalt: Der 17jährige Klaus Teichmann (Christian Wolff) ist nicht nur der Beste seiner Schulklasse, sondern auch ein begabter Maler, der sich der abstrakten Kunst widmet. Gemeinsam mit seinem besten Freund Manfred (Guenther Theil), der einen Roman schreibt, begeistert er sich für moderne, atonale Musik und gegenseitig spornen sie sich an, ihrer künstlerischen Passion zu folgen. Deshalb stellt Manfred seinen Freund auch dem Kunsthändler Dr. Boris Winkler (Friedrich Joloff), einem Förderer der modernen Kunst, vor, der gerne junge Männer in seinem mondänen Haus zu gemeinsamen Kunst-Happenings versammelt.

Klaus Eltern, der Bankdirektor Werner Teichmann (Paul Dahlke) und seine Frau Christa (Paula Wessely), sehen seine Begeisterung nicht gerne, die sie unpassend für einen jungen Mann finden, aber Sorgen bereitet ihnen vor allem, dass sich Klaus trotz seines Alters nicht für Mädchen interessiert, sondern die Nähe von homosexuellen Männern bevorzugt. Während es sein Vater mit vergeblichen Verboten versucht, begibt sich seine Mutter zu einem Psychologen, um diesen um Rat zu bitten. Dessen Diagnose führt zu einer folgenschweren Entscheidung...


Regisseur Veit Harlan war während der Phase der nationalsozialistischen Diktatur für eine Vielzahl von Propagandafilmen verantwortlich, darunter der antisemitische Hetzfilm "Jud Süss" (1940), weshalb ihm noch 1944/45, kurz vor dem Ende des 2.Weltkriegs, alle verfügbaren Ressourcen an Mensch und Material für den Durchhaltefilm "Kolberg" (1945) zur Verfügung gestellt wurden, der von Goebbels Propagandaministerium als "kriegswichtig" erachtet wurde. Obwohl er 1950 endgültig von dem Vorwurf freigesprochen wurde, Mitschuld an dem Völkermord zu tragen - er hatte argumentiert, zur Regie von "Jud Süss" gezwungen worden zu sein - konnte er an die großen Erfolge der NS-Zeit nicht mehr anschließen. Fast alle seiner wenig erfolgreichen Nachkriegsfilme gerieten in Vergessenheit, darunter auch "Anders als du und ich (§175)" von 1957, obwohl dieser bei seinem Erscheinen einen Skandal auslöste und heftige Diskussionen hervorrief.

Ursprünglich sollte Harlans nach einer längeren Schaffenspause gedrehter Film - sein letztes Werk "Verrat an Deutschland" war Mitte 1955 in die Kinos gekommen - unter dem Titel "Das dritte Geschlecht" vertrieben werden, wurde aber von der "Freiwilligen Selbstkontrolle" stark moniert, weshalb Harlan gezwungen war, die ursprüngliche Fassung zu schneiden, einige Szenen nachzudrehen und den Film endgültig zu "Anders als du und ich (§175)" umzubenennen, womit er auf den Stummfilm "Anders als die Andern" aus dem Jahr 1919 anspielte, der sich erstmals offen mit der Homosexualität auseinandersetzte und frühzeitig die Streichung des §175 forderte, unter dem die Ausübung gleichgeschlechtlicher Liebe von Männern unter Strafe gestellt war. Veit Harlan behauptete, angesichts der Kritik an den anti-homosexuellen Tendenzen seines Films, die selbe Absicht gehabt zu haben, wodurch die These entstand, erst durch das Eingreifen der FSK, die das sittliche Empfinden der Mehrheit des deutschen Volkes gefährdet sah, wäre der homosexuellenfeindliche Gestus entstanden.

Einem Vergleich beider Fassungen kann diese These nicht standhalten, richtig ist aber, dass "Das dritte Geschlecht" den §175 zumindest in Frage stellte, während er in "Anders als du und ich (§175)" am Ende vollzogen wird, obwohl die Handlung dafür keine klaren Beweise liefern kann. Harlans Kritik am §175 lässt sich aus seiner Aussage "...dass es zweierlei Homosexuelle gibt – nämlich diejenigen, an denen die Natur etwas verbrochen hat, und diejenigen, die gegen die Natur verbrecherisch vorgehen..." (Zitat Veit Harlan) heraus lesen, womit er die Meinung vertrat, dass Menschen für etwas bestraft werden konnten, woran sie keine persönliche Schuld traf. Entsprechend angereichert ist sein Film mit wissenschaftlich anmutenden Vorträgen von Psychologen, die von der Gefährdung Jugendlicher und noch rechtzeitiger Heilbarkeit der "Krankheit" Homosexualität reden.

Es fällt entsprechend leicht, Harlan die selben perfiden Absichten zu unterstellen, wie er sie schon bei seinen geschickt inszenierten NS-Propagandafilmen bewiesen hatte, aber die Kritik der FSK, "Das dritte Geschlecht" würde die Homosexualität zu wohlwollend darstellen, lässt deutlich werden, dass Harlans Haltung in der BRD, Ende der 50er Jahre, schon einen progressiven Touch hatte. Angesichts der Ungeheuerlichkeit, dass der §175 erst 1994 endgültig aus dem Gesetzbuch gestrichen wurde, wird häufig vergessen, dass "Ehebruch", "Unzucht" - gemeint war außerehelicher Geschlechtsverkehr - und "Kuppelei" bis zur Strafrechtsreform 1969 ebenfalls noch mit Gefängnis bestraft werden konnten. Ursprünglich sollte bei dieser Reform das Strafmaß für "Ehebruch" sogar verdoppelt werden, was die neu gewählte Regierung unter Willi Brandt verhinderte - von einer generellen gesellschaftlichen Akzeptanz konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede sein.

Die von der FSK geforderten Schnitte an "Das dritte Geschlecht" betrafen deshalb nicht nur die angeblich zu positiv beleuchteten Aspekte der Homosexualität - das Gespräch mit einem sehr seriös wirkenden, homosexuellen Anwalt oder den internationalen Freundeskreis des Kunsthändlers Dr. Boris Winkler (Friedrich Joloff), der hier die Rolle des Verführers junger Männer spielte - sondern auch die sexuellen Interaktionen zwischen Mann und Frau. Die ausführlichen Nacktszenen von Ingrid Stenn in der Rolle der hübschen Gerda, die den 17jährigen, vom homosexuellen Fieber schon befallenen Klaus Teichmann (Christian Wolff in seiner ersten Rolle) mit weiblicher Verführungskunst heilen soll, wurden stark gestrichen  - das ihr kurz zu sehender nackter Busen nicht zum Skandal wurde, lag wahrscheinlich an der allgemeinen Thematik - und dem Psychologen wurden die Worte "die Liebe einer Frau" in den Mund gelegt, obwohl er vom Liebesakt redete, womit dem Film das Kunststück gelang, ausschließlich von Sex zu handeln, ohne diesen Begriff zu erwähnen.

Sollte Veit Harlan versucht haben, seine Intention ähnlich unterschwellig zu vermitteln wie in seinen Propagandafilmen, ist ihm das bei "Anders als du und ich (§175)" (ebenso wie bei der Urfassung "Das dritte Geschlecht") gründlich misslungen. Der Film verfügt weder über eine Story, noch einen klaren Handlungsbogen, sondern wirkt wie ein Flickenteppich aus Jugenddrama, Dokumentation, Kriminal- und Gerichtsfilm. Entscheidender ist aber die mangelhafte Charakterisierung der Protagonisten und damit die Schlüssigkeit ihres Handelns. Dass der zuvor so künstlerisch interessierte und sich für seinen Freund Manfred (Guenther Theil) einsetzende Klaus, nach dem Geschlechtsakt mit Gerda nur noch händchenhaltend und von Heirat redend (um die moralischen Regeln zumindest im Nachhinein noch zu erfüllen, obwohl klar ist, dass er nicht Gerdas erster Mann ist) mit ihr zu sehen ist - seine frühere Vergangenheit scheinbar vollständig hinter sich lassend - war selbst einem sittlich gefährdeten Publikum kaum zu vermitteln.

Der zuvor so engagierte und in seiner Aufmüpfigkeit gegen sein bürgerliches Elternhaus sympathische, intelligente junge Mann wird zu einem angepassten Duckmäuser - wenig erstaunlich, dass Harlans Film in der Publikumsgunst keine Chance hatte, da Klaus damit auch nach seiner Bekehrung nicht als Identifikationsfigur funktionierte. Um Nachahmungseffekte zu verhindern, gab sich Harlans Film in der Schilderung homosexueller Vergnügungen zudem bewusst intellektuell abgehoben und zog sich damit Kritik an seiner Sichtweise über zeitgenössische Kunst zu, die nicht weniger homophob daher kam. Im Vergleich zu erfolgreichen Filmen wie "Die Halbstarken" (1956) oder "Der Pauker" (1958), die ebenfalls die Verführung Jugendlicher und damit die Gefährdung der bürgerlichen Moral in dieser Zeit anprangerten, wird deutlich, dass "Anders als du und ich (§175)" jede Authentizität fehlte. Der Misserfolg des Films beweist, dass die Handlung selbst für ein Publikum unglaubwürdig wirkte, das der Homosexualität nicht wohlwollend gegenüber stand.

Angesichts der neuen Gesetzgebung in Russland, in der jede Homosexualität in der Öffentlichkeit bei Strafe verboten ist, um Heranwachsende nicht zu beeinflussen, fällt es schwer, "Anders als du und ich (§175)" unter dem Aspekt unfreiwilliger Komik oder als im Zeitkontext unterhaltenden Film zu beurteilen. Auch in Deutschland existieren die hier gezeigten Tendenzen noch, aber noch unerträglicher wirkt die Selbstgerechtigkeit, mit der die Eltern von Klaus, gespielt von Paula Wessely und Paul Dahlke, hier handeln. Die Fassungslosigkeit, mit der sie reagieren, als Christa Teichmann (Paula Wessely) wegen Kuppelei angeklagt wird, das eigene Empfinden, sich immer korrekt verhalten zu haben und nie gegen Gesetze zu verstoßen, ist auch heute noch verbreitet - und führt immer wieder dazu, härtere Gesetze zu fordern, ganz im Bewusstsein der eigenen moralischen Überlegenheit.

Als Christa Teichmann vor den Richter tritt, um ihr Urteil zu erfahren, erhält sie Zustimmung von der anwesenden Öffentlichkeit - eine Szene, die nur in "Das dritte Geschlecht" existiert und erstaunlicherweise in der Endfassung fehlt. Empfehlenswert sind beide Fassungen nicht, außer als Betrachtung einer Geisteshaltung, die bis heute nicht ausgestorben ist.

"Anders als du und ich (§175)" Deutschland 1957, Regie: Veit Harlan, Drehbuch: Fritz Lützkendorf, Hans Habe, Darsteller : Christian Wolff, Paul Dahlke, Paula Wessely, Hans Nielsen, Ingrid Stenn, Friedrich Joloff, Siegfried SchürenbergLaufzeit : 91 Minuten

weitere im Blog besprochene Filme von Veit Harlan:

"Kolberg" (1945)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen